Die Gründung der ASG
V o r l a u f
Die Zahl der im Ascheberger Seeteil mit Genehmigung der Gutsverwaltung vorhandenen Segelboote hatte sich bis 1966/67 erheblich gesteigert. Für jedes Segelboot musste eine Einzelgegenehmigung der Gutsverwaltung für jedes Jahr persönlich eingeholt werden. Eine Sonderregelung bestand für den Campingplatz Köhler.
Einige Bootseigner aus Ascheberg und Dersau hatten feste Liegeplätze im Plöner Seglerverein. Bei diesen Bootseignern bestand Ungewissheit hinsichtlich des Befahrens des Ascheberger Seeteils. Hierbei muss aber gesagt werden, dass der Ascheberger Seeteil wegen seiner Untiefen bei den Plöner Seglern nicht sonderlich beliebt war und selten genutzt wurde.
Die Mitglieder des Plöner Seglervereins aus Ascheberg wollten 1966/67 in Ascheberg einen Steg zum Dauerliegen ihrer Boote errichten. Der Verbleib im PSV stand nicht in Frage, allerdings gingen die Überlegungen dahin, dass ein Teil des PSV-Beitrages den Ascheberger Seglern belassen werden sollte, um die Kosten des Steges/Brücke in Ascheberg zu finanzieren. Die Verhandlungen mit dem Vorstand des PSV führten Peter Lüdtke und Fritz Kiene.
Diese Vorstellung wurde vom Vorstand des PSV abgelehnt. Gleichbehandlung aller Mitglieder und der Blick in die Kasse des Vereins waren wohl die Gründe der Ablehnung.
In Ascheberg waren im Herbst 1967 die interessierten Segler über den Sachstand unterrichtet worden. In Gesprächen mit der Gutsverwaltung wurde die Gründung eines Seglervereines angesprochen. Seitens der Gutsverwaltung wurden hiergegen keine Bedenken geäußert. Über die Verpachtung eines Grundstücks am Seeufer und den Bau einer Brücke sollte Einigkeit in einem noch abzuschließenden Vertrag erreicht werden. Die Gründung eines Vereins sollte auch die Erteilung der Einzelsegelgenehmigungen beseitigen. Alle Segler auf dem Ascheberger Seeteil sollten in einem Verein zusammengefasst werden.
Gründungsversammlung
Am 24. November 1967 trafen sich in der Strandhalle Ascheberg acht Ascheberger (siehe Protokoll) und gründeten die „Ascheberger Seglergemeinschaft“. Zugleich wurde die erste Satzung beschlossen.
Hauptversammlung 19. Januar 1968
Es erfolgte in der Ausgabe Nr. 87 der Ascheberger Nachrichten vom Januar 1968 unter Vereinsnachrichten die Bekanntmachung der Einberufung einer Hauptversammlung in die Strandhalle Ascheberg.
Die Tagesordnung sah vor:
- Bericht über die bisherigen Maßnahmen und Erfahrungen
- Änderung der vorläufigen Satzung und Annahme der Satzung
- Wahl des gesamten Vorstandes und der Kassenprüfer
- Festsetzung des Jahresbeitrages und eines einmaligen Betrages zur Schaffung von Vereinseinrichtungen.
In der Einladung wurde darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft ohne weitere Genehmigung berechtigt, den Segelsport auf dem Ascheberger Seeteil auszuüben, soweit die Segelordnung der ASG eingehalten wird.
Nach dem Protokoll der Versammlung waren 7 Mitglieder und 8 weitere Interessierte anwesend.
Herr Peter Lüdke erläuterte in der Versammlung zunächst das bisherige Verfahren. Es wurde beschlossen, einen Verein zu gründen und diesen in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Plön eintragen zu lassen.
Der Vorstand sollte mit der Gutsverwaltung Ascheberg einen Nutzungsvertrag schließen, der Entwurf des Vertrages wurde verlesen. Die von den Gründungsmitgliedern beschlossene Satzung wurde verlesen und mit einigen Änderung zur Vorlage beim Amtsgericht beschlossen.
Zum Vorstand wurden gewählt:
1. Vorsitzende: Peter Lüdke
2. Vorsitzende : Herbert Millies
Schriftwart: Joachim Herrmann
Kassenwart: Fritz Kiene
Weitere Ämter:
Kassenprüfer: Herr Scheele und Herr Sehl
Hafenmeister: Karl-Heinz Kindel
Der erste Pachtvertrag
Der erste Pachtvertrag mit der Gutsverwaltung wurde unter dem 1. Mai 1968 abgeschlossen und von Gräfin Brockdorff-Ahlefeldt, Peter Lüdke und Herbert Millies unterzeichnet.
Neben der allgemeinen Segelerlaubnis auf dem Ascheberger Seeteil und den erforderlichen Einzelbestimmungen wurde in § 3 die Genehmigung zur Errichtung eines Segelstegs in T‑Form mit einer Länge von 27 x 30 m und einer Breite von 1,25 m erteilt. Die Boote sollten am Steg oder an Tonnen fest gemacht werden.
In § 4 wurde der ASG ein Uferstreifen von 10 m Tiefe und 15 m Breite zur Verfügung gestellt. Der Streifen durfte eingezäunt werden. Bäume und Sträucher durften nach Absprache entfernt werden. Auf dem Geländestreifen durften eine Slipanlage und ein Geräteschuppen errichtet werden.
Mit der Mitgliederversammlung vom 19. Januar 1968 und dem Abschluss des Vertrages mit der Gutsverwaltung Ascheberg waren die Voraussetzungen für den Bestand der Ascheberger Seglergemeinschaft geschaffen.